Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um die Vermietung mit Wiesecker Group

Wer ist mein Vertragspartner?

Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist die Firma Wiesecker Group, das ist auch der Fall, wenn wir für Sie Partnerfirmen beauftragen. Wir kümmern uns ausschließlich um Ihre Anliegen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?

Es stehen Ihnen grundsätzlich die Zahlungsmöglichkeiten „Vorkasse“ und “Auf Rechnung” zur Verfügung. Nach positiver Bonitätsprüfung ist im Rahmen des gewährten Kreditrahmens auch eine Zahlung “Auf Rechnung” möglich.

Muss ich als Neukunde Kaution bezahlen?

Eine Kautionszahlung ist prinzipiell nicht notwendig. Diese kann jedoch bei ungenügender Bonität eine Möglichkeit sein, dennoch ein Gerät bei uns zu mieten.

Ist ein Angebot oder eine Anfrage kostenpflichtig?

Nein, eine Anfrage ist nicht kostenpflichtig. Sie erhalten immer eine unverbindliche, kostenfreie Preiskalkulation (Angebot). Telefonisch oder schriftlich, Ihrem Wunsch entsprechend. Jedoch können im Einzelfall Kosten entstehen, sofern wir für Sie Maschinen reservieren bzw. eine Besichtigung der Baustellengegebenheiten vornehmen sollen.

Wie kann ich die Wiesecker Group kontaktieren?

Sie können jederzeit die auf unserer Webseite angebotenen Kontaktformulare nutzen, uns per E-Mail über dispo@rentlift.de schreiben oder uns unter 0800 / 97 97 111 anrufen.

Welche Produkte bietet Wiesecker Group an?

Wir bieten Ihnen Maschinen aus den Bereichen Arbeitsbühnen, Stapler, Teleskopstapler, Rollgerüste und Baumaschinen sowie jegliche Arten von Kranen an. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der jeweiligen Kategorieseite, über die Sie dann auch zu der Einzelgeräte-Ansicht mit weiterführenden Informationen gelangen.

Wo sehe ich die aktuellen Mietpreise?

Die aktuellen Mietpreise werden Ihnen von unseren Mitarbeitern kalkuliert und genannt. Gern senden wir Ihnen, auf Anfrage, ein kostenloses Angebot oder eine Preisliste zu.

An wen wende ich mich mit Fragen zu einem aktiven Mietauftrag?

Für Fragen, den Mietvertrag betreffend, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dispo@rentlift.de oder wählen Sie unsere Rufnummer 0800 / 97 97 111. Da Sie für jeden Auftrag auch eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen, können Sie sich auch direkt an den dort hinterlegten Gesprächspartner wenden.

Wie wird die Zuverlässigkeit der Mietmaschinen sichergestellt?

Jede Maschine unterliegt den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und wird entsprechend geprüft. Dazu kommen alle dem jeweiligen Gerätetyp entsprechenden Wartungs- und Serviceintervalluntersuchungen. Außerdem wird jede Maschine ausgiebig vor Verladung, bei Übergabe und bei Rücknahme geprüft und kontrolliert.

Sind die Maschinen versichert?

Ja, die Maschinen sind über unsere Maschinenbruchversicherung versichert. Details dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Ihrem Angebot bzw. Ihrer Auftragsbestätigung.

Wer kümmert sich um den Transport?

Wir! Wir setzen unseren eigenen Fuhrpark ein. Bei hoher Auslastung beauftragen wir zusätzlich geprüfte Speditionen.

Wie werden die Transportkosten berechnet?

Wir berechnen die Transportkosten, inklusive aller Transportnebenkosten (z. B. Maut). Diese werden Ihnen vollständig in der Auftragsbestätigung bzw. im vorherigen Angebot angezeigt. Der Transportpreis ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie: das von Ihnen eingeräumte Lieferzeitfenster, der Gerätetyp und die Anzahl der bestellten Geräte. Der eigentliche Einsatzort ist nur sekundär relevant da unsere Maschinen deutschlandweit stationiert sind und unsere Transport-LKW meistens jede Region in Deutschland mehrfach in der Woche anfährt.

Wie funktioniert die Übergabe der Maschine?

Die Maschine wird Ihnen vor Ort von dem entsprechenden Fahrer übergeben. Dieser weist Sie in die Maschine ein, protokolliert die Übergabe digital und nimmt den aktuellen Maschinenzustand auf.

Welche personenbezogenen Daten werden von mir erfasst?

Wie, wo und warum wir Daten erfassen erfahren Sie ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.

Wer darf ein Mietgerät bedienen?

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Der Maschinenbediener sollte mit Umgang der Maschine bereits vertraut sein.

Was muss man hinsichtlich der Sicherheit im Umgang mit den Maschinen beachten?

Um unsere Mietmaschinen sicher bedienen zu können, sollte man für die Maschinen eine Schulung erfolgreich absolviert haben. Nur durch solch eine Schulung ist man in der Lage, Maschinen sicher zu benutzen. Details finden Sie auf unsere Webseite https://www.bedienerschulungen.de

Findet eine Einweisung in die bestellte Maschine statt?

Ja, bei Übergabe findet eine Einweisung in die Bedienung der Maschine statt. Diese Einweisung ersetzt jedoch keine theoretische und praktische Schulung. Jeder Benutzer sollte im Umgang mit den Maschinen geübt und erfahren sein.

Kann ich einen Auftrag stornieren?

Ein verbindlich abgeschlossener Mietvertrag kann nur unter Rücksprache mit dem entsprechenden Disponenten storniert werden. Etwaige Stornierungskosten werden im Einzelfall geprüft.

Wo kann ich eine technische Störung melden?

Störungen melden Sie bitte auf kürzestem Weg direkt über unsere Störungshotline 0800 / 97 97 333. Dort kann Ihnen entweder schnell telefonisch geholfen oder ein fachkundiger Servicetechniker zu Ihnen geschickt werden.

Was muss ich im Fall eines Schadens an der Maschine tun?

Bitte melden Sie den Schaden umgehend bei Wiesecker Group 0800 / 97 97 111 unter Angabe Ihrer Auftragsbestätigungsnummer, der Maschinennummer und dem Einsatzort. Unsere Mitarbeiter kümmern sich um eine reibungslose Schadensabwicklung.

Was kostet die Miete eines Autokranes?

Die Miete eines Autokranes wird für gewöhnlich je Stunde berechnet. Längere Einsätze eventuell auch mit einem Tagessatz. Die Höhe der Miete richtet sich nach der erforderlichen Krangröße. Es wird die Einsatzzeit vor Ort, entsprechend des Leistungsscheins abgerechnet, zuzüglich der vereinbarten An- und Abfahrtspauschale. Auf den Stundenpreis werden noch Gebühren für die Schwergutumlagen (Hakenlastversicherung) und Dieselzuschlag berechnet. Abhängig vom Einsatzort kommen noch behördliche Auflagen hinzu, wie Fahrgenehmigungen, Straßesperrungen etc.

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